Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Miguel Valenta Consulting – supporting.de, Inh. Michael Valenta, Regerstr. 4, 85080 Gaimersheim
Stand: Juli 2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
Übersicht: § 1 Geltungsbereich · § 2 Vertragsgegenstand · § 3 Kostenlose Ersteinschätzung · § 4 Angebot & Vertragsschluss · § 5 Fernwartung · § 6 Mitwirkungspflichten · § 7 Datensicherung · § 8 Vergütung & Zahlung · § 9 Wartungspakete · § 10 Termine & Verfügbarkeit · § 11 Leistungen Dritter · § 12 Mängelansprüche · § 13 Haftung · § 14 Vertraulichkeit · § 15 Datenschutz · § 16 Nutzungsrechte · § 17 Höhere Gewalt · § 18 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über IT-Support-, Helpdesk-, Fernwartungs-, Einrichtungs- und Wartungsleistungen zwischen Miguel Valenta Consulting – supporting.de, Inh. Michael Valenta, Regerstr. 4, 85080 Gaimersheim (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
  5. Individuell getroffene Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Anbieter erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere Helpdesk- und Anwendersupport, Störungsanalyse und -behebung, Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von Software und IT-Systemen (u. a. Microsoft 365, Outlook/Exchange, WordPress, Nextcloud, ERPNext, Propstack, Placetel, Windows- und Netzwerkumgebungen, KI-Werkzeuge) sowie laufende Wartung im Rahmen von Wartungspaketen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der gesonderten Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in Prospekten oder in sonstigen Werbematerialien sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantien.
  3. Die Leistungen werden grundsätzlich per Fernwartung erbracht. Vor-Ort-Einsätze sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung einschließlich Regelung von Fahrtzeiten und Reisekosten.
  4. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet der Anbieter die fachgerechte Tätigkeit als solche (Dienstvertrag), nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Ergebnisses. Insbesondere bei der Analyse und Behebung von Störungen in fremden, vom Anbieter nicht errichteten Systemumgebungen kann ein Lösungserfolg nicht zugesichert werden.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
  6. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Hinweise zu lizenz-, datenschutz- oder steuerrechtlichen Fragen sind unverbindliche technische Einordnungen und ersetzen keine fachkundige Beratung.

§ 3 Kostenlose Ersteinschätzung

  1. Der Anbieter bietet Interessenten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese umfasst die Sichtung der vom Interessenten geschilderten Problemstellung, eine erste fachliche Einordnung des voraussichtlichen Aufwands sowie – soweit erforderlich und vom Interessenten ausdrücklich freigegeben – eine kurze Diagnose per Fernzugriff.
  2. Die Ersteinschätzung ist unentgeltlich und unverbindlich. Sie begründet weder einen Beratungs-, Dienst- oder Werkvertrag noch einen Anspruch auf Beauftragung oder auf Erbringung weiterer Leistungen. Ein Anspruch auf Durchführung einer Ersteinschätzung besteht nicht.
  3. Nicht Gegenstand der Ersteinschätzung sind insbesondere die Beseitigung von Störungen, Änderungen an Konfigurationen oder Daten, Installationen, Datenrettung oder Datenwiederherstellung, Schulungen sowie Rechts- oder Steuerberatung.
  4. Aussagen im Rahmen der Ersteinschätzung beruhen auf den Angaben des Interessenten und einer summarischen Prüfung ohne vollständige Systemanalyse. Sie stellen eine vorläufige, unverbindliche Einschätzung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses wird nicht übernommen.
  5. Aufwands- und Kostenschätzungen im Rahmen der Ersteinschätzung sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden.
  6. Übersteigt der erforderliche Aufwand den Rahmen einer summarischen Prüfung, weist der Anbieter hierauf hin und unterbreitet ein kostenpflichtiges Angebot. Kostenpflichtige Leistungen werden erst nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden erbracht. Der Anbieter ist berechtigt, eine Ersteinschätzung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder abzubrechen.
  7. Da die Ersteinschätzung unentgeltlich erfolgt, haftet der Anbieter insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 13 gilt im Übrigen entsprechend.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

  1. Darstellungen von Leistungen auf der Website des Anbieters stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Anbieter unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande. Die Textform (E-Mail) genügt.
  3. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
  4. Beginnt der Anbieter auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden mit der Leistungserbringung, bevor ein Angebot in Textform vorliegt (z. B. bei Störungen mit dringendem Handlungsbedarf), kommt der Vertrag mit Aufnahme der Tätigkeit zustande. Die Vergütung richtet sich in diesem Fall nach § 8 nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Anbieters.
  5. Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden, soweit nicht abweichend geregelt, nach Aufwand vergütet.

§ 5 Leistungserbringung per Fernwartung

  1. Die Fernwartung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung mittels einer vom Anbieter eingesetzten Fernwartungssoftware. Ein Zugriff auf Systeme des Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger, aktiver Freigabe durch den Kunden für die jeweilige Sitzung. Ein dauerhafter oder unbeaufsichtigter Zugriff besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter teilt dem Kunden die jeweils eingesetzte Fernwartungssoftware auf Anfrage mit. Er ist berechtigt, die eingesetzte Software zu wechseln, sofern ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewahrt bleibt; erfolgt der Wechsel hin zu einer Software, bei der ein Dritter Zugriff auf übertragene Daten erlangen kann, informiert der Anbieter den Kunden vorab in Textform.
  2. Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung des Zugriffs auf die betroffenen Systeme, Daten und Benutzerkonten berechtigt ist und erforderliche Zustimmungen Dritter (insbesondere von Arbeitgebern, Auftraggebern, Lizenzgebern oder Systembetreibern) vorliegen.
  3. Der Kunde ist während der Fernwartungssitzung verpflichtet, den Verbindungsaufbau zu ermöglichen und den Sitzungsverlauf nachvollziehen zu können. Er kann die Sitzung jederzeit beenden.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Sitzung technische Protokolldaten (Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Systeme, durchgeführte Maßnahmen) zu Nachweis- und Abrechnungszwecken zu speichern.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, Maßnahmen abzulehnen oder abzubrechen, wenn deren Durchführung gegen gesetzliche Vorschriften, Lizenzbedingungen Dritter oder anerkannte Sicherheitsstandards verstieße oder eine erhebliche Gefährdung der Systeme des Kunden zu besorgen ist.
  6. Für die technischen Voraussetzungen der Fernwartung auf Kundenseite (insbesondere funktionsfähige Internetverbindung, Betriebssystem, Zulassung der Fernwartungssoftware durch Firewall und Sicherheitssysteme) ist der Kunde verantwortlich.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit. Dazu gehören insbesondere:
    • vollständige und zutreffende Beschreibung der Störung sowie der Systemumgebung,
    • Bereitstellung erforderlicher Zugänge, Zugangsdaten, Lizenzen und Berechtigungen,
    • Benennung eines fachlich und organisatorisch entscheidungsbefugten Ansprechpartners,
    • Erreichbarkeit während vereinbarter Termine und Fernwartungssitzungen,
    • Durchführung einer vollständigen Datensicherung nach Maßgabe von § 7.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass die eingesetzte Soft- und Hardware ordnungsgemäß lizenziert ist und die vom Hersteller vorgesehenen Systemvoraussetzungen erfüllt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Lizenzsituation des Kunden zu prüfen.
  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Der Anbieter ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  4. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen, unzutreffende Angaben oder fehlende Zugänge begründen keine Mängelansprüche gegenüber dem Anbieter.

§ 7 Datensicherung

  1. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich. Er hat vor jedem Eingriff des Anbieters – insbesondere vor Installationen, Updates, Migrationen, Konfigurationsänderungen und Störungsbehebungen – eine vollständige, aktuelle und nachweislich wiederherstellbare Sicherung aller betroffenen Daten anzufertigen.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, den Beginn von Arbeiten von der Bestätigung einer vorhandenen Datensicherung abhängig zu machen. Erklärt der Kunde auf Nachfrage, dass eine Sicherung vorliegt, darf der Anbieter hierauf vertrauen.
  3. Eine Datensicherung durch den Anbieter erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich als Leistung vereinbart und gesondert vergütet wird.
  4. Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 4 beschränkt.

§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlung

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Soweit keine Pauschale oder kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Stundensätzen des Anbieters. Der Stundensatz richtet sich nach Art und Anforderung der Leistung und wird im Angebot ausgewiesen.
  3. Die Abrechnung erfolgt im Zeittakt von 15 Minuten; angefangene 15 Minuten werden als volle Einheit berechnet. Abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit einschließlich erforderlicher Analyse-, Dokumentations- und Abstimmungszeiten.
  4. Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 10:00 bis 18:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters können mit einem Zuschlag berechnet werden, sofern dieser vorab vereinbart wurde.
  5. Rechnungen werden in Textform (E-Mail) übermittelt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
  6. Rechnungen sind mit Zugang fällig und ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
  7. Der Anbieter ist berechtigt, bei Erstaufträgen sowie bei Aufträgen mit erheblichem Umfang eine Vorauszahlung oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei länger andauernden Leistungen können erbrachte Teilleistungen monatlich abgerechnet werden.
  8. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  9. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen. Bei Wartungspaketen bleibt die Vergütungspflicht des Kunden in diesem Zeitraum bestehen.
  10. Auslagen für Leistungen Dritter (insbesondere Lizenzen, Abonnements, Hosting, Zertifikate) werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet oder unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten abgerechnet.

§ 9 Wartungspakete – Laufzeit und Kündigung

  1. Wartungspakete sind Dauerschuldverhältnisse. Umfang, monatliche Vergütung und ein etwaiges Leistungs- oder Stundenkontingent ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  2. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt.
  5. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  6. Vereinbarte Leistungs- oder Stundenkontingente beziehen sich auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Nicht in Anspruch genommene Kontingente verfallen zum Ende der jeweiligen Laufzeit und werden nicht erstattet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Leistungen, die das vereinbarte Kontingent übersteigen, werden nach Aufwand gemäß § 8 berechnet.
  7. Der Anbieter kann die Vergütung für Wartungspakete mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende einer Laufzeit anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

§ 10 Termine, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit

  1. Termin- und Reaktionszeitangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Die üblichen Geschäftszeiten des Anbieters sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Support außerhalb dieser Zeiten erfolgt nach Absprache.
  3. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit (Service Level) wird nur geschuldet, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungsreihenfolge oder Bearbeitungsgeschwindigkeit.
  4. Gerät der Anbieter in Verzug, ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 13.

§ 11 Leistungen und Produkte Dritter

  1. Soweit der Anbieter Software, Cloud-Dienste, Hosting oder sonstige Leistungen Dritter einrichtet, konfiguriert oder betreut, richten sich Inhalt und Umfang dieser Leistungen ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Anbieter schuldet insoweit nur die eigene Einrichtungs- und Betreuungsleistung.
  2. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Sicherheit, Preisänderungen oder die Einstellung von Produkten und Diensten Dritter übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
  3. Der Erwerb von Lizenzen und Abonnements erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich.
  4. Änderungen an Systemen Dritter, die nach Abschluss der Leistungserbringung durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden (insbesondere Updates, Plugin-Installationen, Konfigurationsänderungen), fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.

§ 12 Mängelansprüche

  1. Soweit der Anbieter ausnahmsweise einen Erfolg schuldet (Werkleistung), gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.
  2. Der Kunde hat erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
  3. Der Anbieter leistet bei berechtigter Mängelrüge zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Keine Mängelansprüche bestehen bei Störungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, unzutreffenden Angaben des Kunden, Eingriffen des Kunden oder Dritter, fehlender Mitwirkung, Produkten Dritter oder auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 13 Abs. 1 sowie für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die im Rahmen des betroffenen Auftrags gezahlte Netto-Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Netto-Jahresvergütung.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3, jedoch der Höhe nach begrenzt auf denjenigen Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden gemäß § 7 erforderlich gewesen wäre.
  5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  6. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Systeminformationen und Kundendaten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  3. Die Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.
  2. Erhält der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierfür auf Anforderung ein Vertragsmuster bereit.
  3. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich weisungsgebunden und im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten zulässig ist und erforderliche Rechtsgrundlagen sowie Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt sind.

§ 16 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Soweit der Anbieter urheberrechtlich schützbare Arbeitsergebnisse (z. B. Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen, Vorlagen) erstellt, räumt er dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.
  3. Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeine Kenntnisse, Erfahrungen, Methoden und wiederverwendbare Bausteine, die im Rahmen der Leistungserbringung entstanden sind, uneingeschränkt weiter zu nutzen.
  4. An Software Dritter erwirbt der Kunde ausschließlich die vom jeweiligen Rechteinhaber eingeräumten Rechte.

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen, großflächige Störungen bei Cloud- oder Hosting-Anbietern, Cyberangriffe auf Dritte, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Arbeitskämpfe) befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von seinen Leistungspflichten. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Auftrag zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Ingolstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  6. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anbieter

Miguel Valenta Consulting – supporting.de, Inh. Michael Valenta, Regerstr. 4, 85080 Gaimersheim

Stand dieser AGB: Juli 2026